S&T AG beschließt Erhöhung des Maximalpreises des Rückkaufprogramms II 2020 zum Erwerb eigener Aktien

02.03.2021 | Austria

Veröffentlichung zur Änderung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 27.10.2020.

Der Vorstand der S&T AG (www.snt.at) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 27.10.2020 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm II 2020") durchzuführen. Dieser Beschluss wurde mit Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 27.10.2020 veröffentlicht.

Am 2.3.2021 beschloss der Vorstand, auf Grund des auf Basis der positiven Entwicklung der Gesellschaft gestiegenen Aktienkurses, eine der beiden Preisobergrenzen für den Erwerb eigener Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2020 von bislang EUR 20,00 auf maximal EUR 22,50 anzuheben. Die Änderung des Rückkaufprogramms II 2020 tritt mit 8. März 2021 in Kraft. Ab diesem Tag (einschließlich dieses Tages) sind Rückkäufe bis zum angehobenen Maximalpreis pro Aktie in Höhe von EUR 22,50 möglich. Die zweite Preisobergrenze, und zwar ein Maximalpreis, der nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der S&T AG-Aktie der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel liegen darf, bleibt unverändert zusätzlich anwendbar. Auch sämtliche weiteren einzuhaltenden Parameter des Aktienrückkaufprogramms II 2020 gelten unverändert weiter.

Bis einschließlich 2.3.2021 erfolgten Rückkäufe im Ausmaß von 486.046 Aktien um EUR 8.803.187,50 unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2020.

Die Details zum geänderten Aktienrückkaufprogramm II 2020 sowie zu den weiteren einzuhaltenden Parametern, Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2020 sowie allfällige weitere Änderungen des Aktienrückkaufprogramms II 2020 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht: https://ir.snt.at/Aktienrueckkaufprogramm_II_2020.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.

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