Vorsorgliche Meldung gemäß § 91a Abs 1 Z 3 iVm § 92 Z 4 BörseG [EFG]

15.10.2016 | Austria

Dr. Erhard F. Grossnigg

Am 13. Oktober 2016 haben die grosso holding Gesellschaft mbH ("grosso holding Gesellschaft mbH"), die Augusta Holding AG {"Augusta Holding AG"), die Krtek13 AG ("Krtek13 AG"), Herr DI Hannes Niederhauser ("Herr DI Niederhauser") sowie weitere Aktionäre der S& TAG, als Verkäuferinnen, einen aufschiebend bedingten Kauf- und Anteilsabtretungsvertrag über den Verkauf von insgesamt 9.800.000 Stuck Aktien an S&T AG abgeschlossen (,,Kauf- und Anteilsabtretungsvertrag"). Davon entfallen 4.304.159 Stuck auf die grosso holding Gesellschaft mbH und 62.24 7 Stück auf die Augusta Holding AG. Diese Verkaufe sind aufschiebend bedingt mit (i) der Übermittlung einer positiven Stellungnahme der österreichischen Übernahmekommission, (ii) der kartellrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen
Beh6rden sowie (iii) der Eintragung einer wiederum durch eine positive Stellungnahme der Übernahmekommission aufschiebend bedingten Kapitalerh6hung im Ausmaß von 4.383.620 jungen Aktien an der S& TAG unter Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre, welche ausschließlich durch Ennoconn International Investment Co., Ltd. (750.000 Stück) und durch Ennoconn Investment Holdings Co., Ltd. (,,Ennoconn") (3.633.620 Stuck) gezeichnet worden ist ("Kapitalerhöhung").

Die grosso holding Gesellschaft mbH sowie die Augusta Holding AG sind Herrn Dr. Erhard F. Grossnigg, als deren Alleingesellschafter bzw. kontrollierendem Gesellschafter, gemäß § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen.

Ebenfalls am 13. Oktober 2016 hat die grosso holding Gesellschaft mbH von einer Herrn Dr. Grossnigg nahestehenden Person eine Beteiligung im Ausmaß von 11.475 Stück Aktien der S& T AG erworben (um diese im Kauf- und Anteilsabtretungsvertrag weiterzuveräußern).

Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kauf- und Anteilsabtretungsvertrages und unter Berücksichtigung der im Zuge der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital auszugebenden jungen Aktien der S& TAG (,,Closing I") werden die Herrn Dr. Erhard F. Grossnigg zuzurechnenden Stimmrechte an der S& TAG gemäß 91 a Abs 1 Z 3 iVm § 92 Z 4 B6rseG an diesem Tag 3,84% (Anzahl der Aktien: 1.854.956) betragen, wodurch die Herrn Dr. Erhard F. Grossnigg zuzurechnende Beteiligung an der S&T AG die Schwellen von 10%, 5% und 4 % unterschreiten wird.

Die Herrn Dr. Erhard F. Grossnigg am Tag des Closing I zuzurechnenden Stimmrechtsanteile werden ausschließlich mittelbar, über die direkte Beteiligung der grosso holding Gesellschaft mbH an der S& TAG (3,84%; Anzahl der Aktien: 1.854.956) gehalten.

Im Anteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 13. Oktober 2016 hat die grosso holding Gesellschaft mbH weiters die (nach dem Closing I verbleibende) Restbeteiligung in Höhe von 1.854.956 Stuck Aktien verkauft. Dieser Verkauf steht unter der aufschiebenden Bedingung (i) der Durchführung des Erwerbs der Aktien von den Alt-Aktionären {Closing I) sowie (ii) einer späteren Verringerung oder Verwässerung der von Ennoconn sowie Ennoconn im Sinne des Übernahmerechts zuzurechnenden Rechtsträgern gehaltenen Beteiligung an S& TAG auf unter 25% der Stimmrechte der S& T AG.

Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses weiteren Aktienverkaufes durch die grosso holding Gesellschaft mbH (,,Closing II") werden die Herrn Dr. Erhard F. Grossnigg zuzurechnenden Stimmrechte an der S&T AG an diesem Tag 0% (Anzahl der Aktien: 0) betragen.

Die Meldung erfolgt vorsorglich unter Bezugnahme auf das Rundschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 19.06.2013 betreffend Melde- und Veröffentlichungspfiichten von Emittenten ("Emittentenleitfaden") in dem - zur damals geltenden Rechtslage (vgl insbesondere Seite 48) - unter anderem ausgeführt wird, dass aufschiebend bedingt Erwerbe, wie zB bei kartellrechtlichen Bedingungen, meldepflichtig sind, sofern eine abstrakte Chance besteht, dass die Bedingung eintritt.       

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